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GRW Infrastrukturförderung
Planungs- und Beratungsleistungen

Ab dem 1. Januar 2023 gelten in Sachsen-Anhalt transparente Projektauswahlkriterien zur Bewertung vorliegender und neu eingehender Anträge. Auf Grundlage dieser Bewertung wird das Landesinteresse dokumentiert und eine Rangfolge der Anträge festgelegt.


 

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
  • juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind

Was wird gefördert?

  • Planungs- und Beratungsleistungen, die der Träger zur Vorbereitung/ Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen von Dritten in Anspruch nimmt

Ihre Vorteile

  • Der Fördersatz beträgt bis zu 75 % der förderfähigen Kosten.

Was Sie beachten sollten

  • Leistungen können in der Vorbereitungsphase insbesondere
    • Altlastenrecherchen,
    • Untersuchungen der verkehrstechnischen Anschließung oder
    • Kosten- und Ertragskalkulation (Folgekosten) sein.
  • Bauleitplanung ist nicht förderfähig.
  • Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Abteilung: Öffentliche Kunden/ VerwendungsNachweisZentrum, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen. 
  • Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen.  

1 Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht muss im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung festgeschrieben sein oder es muss geregelt sein, dass eventuell anfallende Gewinne aus der geförderten Infrastruktur entsprechend dem Förderzweck reinvestiert werden. 

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

GEFÖRDERT DURCH

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
  • juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind

Was wird gefördert?

  • Planungs- und Beratungsleistungen, die der Träger zur Vorbereitung/ Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen von Dritten in Anspruch nimmt

Ihre Vorteile

  • Der Fördersatz beträgt bis zu 75 % der förderfähigen Kosten.

Was Sie beachten sollten

  • Leistungen können in der Vorbereitungsphase insbesondere
    • Altlastenrecherchen,
    • Untersuchungen der verkehrstechnischen Anschließung oder
    • Kosten- und Ertragskalkulation (Folgekosten) sein.
  • Bauleitplanung ist nicht förderfähig.
  • Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Abteilung: Öffentliche Kunden/ VerwendungsNachweisZentrum, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen. 
  • Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen.  

1 Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht muss im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung festgeschrieben sein oder es muss geregelt sein, dass eventuell anfallende Gewinne aus der geförderten Infrastruktur entsprechend dem Förderzweck reinvestiert werden. 

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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

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Logos des Landes Sachsen-Anhalt und der Europäischen Union, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)