Hotline (kostenfrei)

GRW Infrastrukturförderung
Anbindung von Gewerbebetrieben

Ab dem 1. Januar 2023 gelten in Sachsen-Anhalt transparente Projektauswahlkriterien zur Bewertung vorliegender und neu eingehender Anträge. Auf Grundlage dieser Bewertung wird das Landesinteresse dokumentiert und eine Rangfolge der Anträge festgelegt.


 

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
  • juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind

Was wird gefördert?

  • Errichtung oder Ausbau zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßenverkehrsnetz 
  • Errichtung oder Ausbau zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Schienenverkehrsnetz 
  • Errichtung oder Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und –verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale bzw. überregionale Versorgungsnetz 
  • Errichtung oder Ausbau von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme- und anderen Energieleitungen und –verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale bzw. überregionale Versorgungsnetz

Ihre Vorteile

  • Der Fördersatz für wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben beträgt grundsätzlich 60 % der förderfähigen Kosten. 
  • In Ausnahmefällen kann unter folgenden Voraussetzungen, vorübergehend bis 31. Dezember 2023, bis zu 95 % gefördert werden: 
    • Die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt oder 
    • die geförderte Infrastrukturmaßnahme fügt sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein.

Was Sie beachten sollten

Die Straßeninfrastruktur ist öffentlich zu widmen und unentgeltlich für die öffentliche Nutzung bereitzustellen.
Darüber hinaus kann eine Förderung beihilfefrei und ohne Berechnung einer Wirtschaftlichkeitslücke erfolgen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Infrastruktur steht allen interessierten Nutzern zu gleichen und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung. Die Förderung von Anbindungen nach Maß, also von Anbindungen, die nur von einem Unternehmen genutzt werden können („gewidmete Infrastruktur“), ist ausgeschlossen.
  • Die Errichtung oder der Ausbau der Infrastruktur dient dem Ausbau der allgemeinen Verkehrs-, Wasserversorgungs- oder Abwasserinfrastruktur.
  • Durch die Maßnahme wird eine verbesserte Anbindung von Gewerbebetrieben erreicht.
  • Die in Ziffer 211 und 212 der Bekanntmachung der EU-Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe (2016/C 262/01) genannten Bedingungen werden beachtet.
  • Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen

1 Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht muss im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung festgeschrieben sein oder es muss geregelt sein, dass eventuell anfallende Gewinne aus der geförderten Infrastruktur entsprechend dem Förderzweck reinvestiert werden. 

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

GEFÖRDERT DURCH

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
  • juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind

Was wird gefördert?

  • Errichtung oder Ausbau zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßenverkehrsnetz 
  • Errichtung oder Ausbau zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Schienenverkehrsnetz 
  • Errichtung oder Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und –verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale bzw. überregionale Versorgungsnetz 
  • Errichtung oder Ausbau von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme- und anderen Energieleitungen und –verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale bzw. überregionale Versorgungsnetz

Ihre Vorteile

  • Der Fördersatz für wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben beträgt grundsätzlich 60 % der förderfähigen Kosten. 
  • In Ausnahmefällen kann unter folgenden Voraussetzungen, vorübergehend bis 31. Dezember 2023, bis zu 95 % gefördert werden: 
    • Die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt oder 
    • die geförderte Infrastrukturmaßnahme fügt sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein.

Was Sie beachten sollten

Die Straßeninfrastruktur ist öffentlich zu widmen und unentgeltlich für die öffentliche Nutzung bereitzustellen.
Darüber hinaus kann eine Förderung beihilfefrei und ohne Berechnung einer Wirtschaftlichkeitslücke erfolgen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Infrastruktur steht allen interessierten Nutzern zu gleichen und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung. Die Förderung von Anbindungen nach Maß, also von Anbindungen, die nur von einem Unternehmen genutzt werden können („gewidmete Infrastruktur“), ist ausgeschlossen.
  • Die Errichtung oder der Ausbau der Infrastruktur dient dem Ausbau der allgemeinen Verkehrs-, Wasserversorgungs- oder Abwasserinfrastruktur.
  • Durch die Maßnahme wird eine verbesserte Anbindung von Gewerbebetrieben erreicht.
  • Die in Ziffer 211 und 212 der Bekanntmachung der EU-Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe (2016/C 262/01) genannten Bedingungen werden beachtet.
  • Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen

1 Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht muss im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung festgeschrieben sein oder es muss geregelt sein, dass eventuell anfallende Gewinne aus der geförderten Infrastruktur entsprechend dem Förderzweck reinvestiert werden. 

DOWNLOADS

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

GEFÖRDERT DURCH

GEFÖRDERT DURCH

Logos des Landes Sachsen-Anhalt und der Europäischen Union, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)