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ego.-INKUBATOR
Förderung der Errichtung und der ergänzenden Einrichtung bereits bestehender Inkubatoren an Hochschulen

Unternehmerisches Denken in Hochschulen ausbauen, neue Lösungsansätze erforschen, akademische Unternehmensgründungen fördern. Studenten und wissenschaftliche Mitarbeiter aus Hochschulen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen können ihre innovativen Geschäftsideen am besten in einem praxisnahen Umfeld entwickeln und erproben. – ego.-INKUBATOR schafft Voraussetzungen.

Wer wird gefördert?

  • Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt 

    Teilnehmer im Rahmen der Förderung der Inkubatoren können insbesondere sein:
    • Studenten, die an einer Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt studieren,
    • wissenschaftliche Mitarbeiter, die an einer Hochschule oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt arbeiten

Was wird gefördert?

  • Einrichtung oder ergänzende Einrichtung von Inkubatoren (z. B. mit gründungsbezogener Infrastruktur und Ausstattung für Gründerräume, Werkstätten, Labore, kleinere Pilot- und Versuchsanlagen, technischer Service)
  • Personalausgaben für fachbezogene Unterstützung durch Betreuungspersonal, Sachausgaben (z. B. Verbrauchsmaterial, Öffentlichkeitsarbeit), Raummiete und Betriebskosten, die dem Bereich des Inkubators direkt zuzuordnen sind

Ihre Vorteile

  • Zuweisung bis zur vollen Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben (max. 800.000 Euro für die Einrichtung von Inkubatoren bzw. für die ergänzende Einrichtung bestehender Inkubatoren)

Was Sie beachten sollten

  • zur Antragstellung ist ein Konzept für die Einrichtung des Inkubators bzw. für die ergänzende Einrichtung eines bestehenden Inkubators einzureichen
  • Beteiligung der Hochschulgründernetzwerke oder Existenzgründungsbeauftragten der Hochschulen
  • Die Förderung muss mehr als 200.000 Euro je Förderung betragen
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden (GWB, VgV, UVgO, VOB, TVerG LSA). Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen zur Vergabeprüfung ...

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

Übersicht

Wer wird gefördert?

  • Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt 

    Teilnehmer im Rahmen der Förderung der Inkubatoren können insbesondere sein:
    • Studenten, die an einer Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt studieren,
    • wissenschaftliche Mitarbeiter, die an einer Hochschule oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt arbeiten

Was wird gefördert?

  • Einrichtung oder ergänzende Einrichtung von Inkubatoren (z. B. mit gründungsbezogener Infrastruktur und Ausstattung für Gründerräume, Werkstätten, Labore, kleinere Pilot- und Versuchsanlagen, technischer Service)
  • Personalausgaben für fachbezogene Unterstützung durch Betreuungspersonal, Sachausgaben (z. B. Verbrauchsmaterial, Öffentlichkeitsarbeit), Raummiete und Betriebskosten, die dem Bereich des Inkubators direkt zuzuordnen sind

Ihre Vorteile

  • Zuweisung bis zur vollen Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben (max. 800.000 Euro für die Einrichtung von Inkubatoren bzw. für die ergänzende Einrichtung bestehender Inkubatoren)

Was Sie beachten sollten

  • zur Antragstellung ist ein Konzept für die Einrichtung des Inkubators bzw. für die ergänzende Einrichtung eines bestehenden Inkubators einzureichen
  • Beteiligung der Hochschulgründernetzwerke oder Existenzgründungsbeauftragten der Hochschulen
  • Die Förderung muss mehr als 200.000 Euro je Förderung betragen
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden (GWB, VgV, UVgO, VOB, TVerG LSA). Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen zur Vergabeprüfung ...
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Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

Ihre Ansprechpartnerin

Marion Sommer
Marion Sommer Mitarbeiterin Förderberatung Existenzgründer 0391 28987 1992 E-Mail senden

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