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Hallo liebe Newsletter-Leserin und lieber Newsletter-Leser,

mit den IB-News für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten Sie die wichtigsten Informationen und Neuigkeiten aus unserem Haus.

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Investitionsbank Sachsen-Anhalt

 

Auszahlung und Vergabeprüfung:

Neue Vergabe von wissenschaftlichen Vorträgen:

Mit unserem Newsletter 01/2019 vom 21. November 2019 hatten wir Sie über eine geänderte Vorgehensweise bei der Beachtung der Vergabevorschriften im Zusammenhang stehend mit wissenschaftlichen Vorträgen, Gastvorträgen, Seminaren sowie Ringvorlesungen für die Wissenschaftsförderprogramme informiert. Unsere Formulierungen bedürfen einer noch dezidierteren Betrachtung der Vorgehensweise, die wir ab sofort bitten, wie folgt zu berücksichtigen:

Bei der Beauftragung einer reinen wissenschaftlichen Leistung, d. h. bei Leistungen mit Bezug fachspezifischer klassischer wissenschaftlicher Veranstaltungen, die der wissenschaftlichen Vertiefung zu beliebigen Themen des Fachgebiets dienen, ist das Vergaberecht grundsätzlich nicht anzuwenden (vgl. § 1 VOL/A). Ungeachtet dessen unterliegen dem Vergaberecht die reinen wissenschaftlichen Leistungen begleitenden Leistungen, wie z.B. Dolmetscherleistungen, das Catering, Seminare/ Fachvorträge, die fachübergreifend und nicht unmittelbar der Vertiefung wissenschaftlicher Themen dienen oder technische Ausstattungen. Hier muss das Vergaberecht Berücksichtigung finden und die Vergabeverfahren sowie die Vergabeentscheidung sind zu dokumentieren. 

Bitte berücksichtigen Sie, dass – auch wenn die reine wissenschaftliche Leistung selbst nicht dem Vergaberecht unterliegt – bei EU-kofinanzierten Vorhaben dennoch die Notwendigkeit der Dokumentation durch Sie als Förderempfänger besteht. Der Dokumentation muss zu entnehmen sein, dass es sich bei eben dieser um eine rein wissenschaftliche Leistung handelt und das Vergaberecht daher nicht zur Anwendung kommt. 

Eine Dokumentation ist in jedem Falle erforderlich, um gegenüber den Prüfungsinstanzen den Nachweis erbracht zu haben, dass das Vergaberecht bei der Beauftragung der konkreten wissenschaftlichen Leistung nicht einschlägig war. 

Zudem bleibt die Notwendigkeit der Erfassung in der Vergabeübersicht zur Mittelverwendung (Auszahlungsantrag) davon unberührt, d.h. alle diesbezüglichen Aufträge sind aufzunehmen, unabhängig davon, ob es sich um einen Auftrag für eine reine wissenschaftliche Leistung oder eine begleitende Leistung handelt.

 

Offen gebliebene Fragen zu allgemeinen Themen beantwortet Ihnen Frau Fietz unter der Tel. 0391 589-8377. Für Fragen zur Vergabe steht Ihnen Frau Möritz unter der Tel. 0391 589-1683 zur Verfügung. Sofern Sie Rückfragen zum Thema Auszahlung haben, wenden Sie sich bitte unter der Tel. 0391 589-1605 an Frau Kunze.


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