Sachsen-Anhalt Familien stärken - Perspektiven eröffnen
Arbeitgeber
Das Ziel des Programms ist die Integration und Betreuung von überwiegend jüngeren erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus Familienbedarfsgemeinschaften mit mindesten einem Kind in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
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Eine Antragstellung in diesem Programm ist leider nicht mehr möglich.
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Wer wird gefördert?
- Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Arbeitgeber, bei der betrieblichen Integration und Betreuung von Personen, die durch einen Familienintegrationscoach betreut werden.
Wie wird gefördert?
- Zuschuss
- wird kein Lohnkostenzuschuss vom jeweiligen Jobcenter gewährt, ist ein monatlicher Lohnkostenzuschuss von bis zu 80% des Arbeitgeberbruttos aber maximal 1.000 Euro förderfähig.
-Förderzeitraum: mindestens drei, höchstens jedoch sieben, Monate
Was ist weiterhin zu beachten?
- Für die Dauer der Förderung ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu begründen.
- Bei der Zuwendung handelt es sich um De-minimis-Beihilfe.
Ansprechpartner
Dominique-Laureen Siee
Telefon: 0391 589 8053
E-Mail: dominique.laureen.siee@ib-lsa.de
Wiebke Weiß
Telefon: 0391 589 1790
E-Mail: wiebke.weiss@ib-lsa.de
Sie haben Fragen? Unsere Experten beraten Sie unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57.