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Update zu Corona-Hilfen: Zeitpunkt der Schließung entscheidet über Hilfe 

20.01.2021

Der Zeitpunkt der Schließung ist ausschlaggebend für die Antragstellung der richtigen Corona-Hilfe. Betroffene, die bereits ab November 2020 schließen mussten, haben Anspruch auf die November- bzw. Dezemberhilfe oder auch die Überbrückungshilfen. Alle Unternehmen, die ab dem 16. Dezember 2020 nicht mehr öffnen durften, unterstützt der Bund ausschließlich mit der Überbrückungshilfe III. Hierzu sollen Anträge über den Bund in Kürze möglich sein.