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Hinweise zur Corona-Novemberhilfe des Bundes

22.12.2020

Anträge zur Novemberhilfe werden über die Bundes-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eingereicht. Die Investitionsbank kann zu den bereits gestellten Anträgen leider noch keine Auskünfte erteilen. Abschlagszahlungen erfolgen in einem komplett maschinellen Verfahren direkt über den Bund. Darauf haben die Bewilligungsstellen der Länder keinen Einfluss und bisher auch noch keinen Zugriff. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt steht bereit und hält zusätzliches Personal für die Corona-Hilfen vor, um die Auszahlungen schnellstens auf den Weg zu bringen. Seitens des Bundes wurde signalisiert, dass die reguläre Auszahlung der beantragten Novemberhilfen voraussichtlich am 10. Januar 2021 startet. 

Im Überblick 

Wer?

Unternehmen aller Größen (auch öffentliche und gemeinnützige), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe, deren wirtschaftliche Tätigkeiten von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.

Wie? 

  • Zuschuss von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 
  • Sofortige Auszahlung von 
    - bis zu 5.000 Euro bei Direktanträgen von Soloselbständigen
    - Abschlagszahlungen von bis zu 50.000 Euro bei Anträgen über Prüfende Dritte

Aktuelle Hinweise

  • Neue Höchstgrenze für Abschlagszahlungen

Seit dem 11. Dezember beträgt die Höchstgrenze der Abschlagszahlungen bei Anträgen über Prüfende Dritte 50.000 Euro. Antragsteller mit höherem Anspruch, die bereits eine auf 10.000 Euro begrenzte Abschlagszahlung erhalten haben, werden ab der nächsten Woche eine weitere Abschlagszahlung bis zum Höchstbetrag von 50.000 Euro erhalten.

  • Vorprüfung notwendig

Ein Teil der Anträge wird den Ländern zur direkten Bearbeitung zugewiesen. Auch hier kann die Investitionsbank Sachsen-Anhalt aktuell noch nicht auf die Daten des Bundes zugreifen. 
Wichtig: In diesen Fällen erfolgt keine Abschlagszahlung. Aus technischen Gründen erhalten hier die Antragsteller keine Zwischennachricht vom Bund. Sollten Betroffene innerhalb von 10 Tagen nach Antragseinreichung keine Abschlagszahlung erhalten, können sie damit rechnen, dass eine Vorprüfung erfolgt.

  • Softwarefehler

Durch einen Softwarefehler wurden am vergangenen Wochenende teilweise fehlerhafte Bescheide mit der Währungsangabe Dollar anstatt Euro über die Bundesplattform versandt. Die Unternehmen erhalten einen korrigierten Bescheid.