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GRW: Mehr Geld für Unternehmen & Kommunen

15.10.2020

Sachsen-Anhalt stockt die Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) auf. Land und Bund stellen zusätzlich 112,6 Millionen Euro für Investitionen von Unternehmen und Kommunen zur Verfügung. Zugleich wurden die Landesregelungen erneut vereinfacht. Mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie ist zuvor bereits der GRW-Koordinierungsrahmen geändert worden.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Für den Höchstfördersatz (30 % des förderfähigen Investitionsvolumens für kleine, 20 % für mittlere und 10 % für große Unternehmen) muss nur ein besonderer Struktureffekt, z. B. Tarifbindung, Ausbildung, Forschung und Entwicklung, erfüllt sein.
  • Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern erhalten immer den Höchstfördersatz von 30 %.
  • Auch Lohnkosten für neu geschaffene Dauerarbeitsplätze werden weiterhin für zwei Jahre gefördert. Das Jahresbrutto steigt hier auf bis zu 80.000 Euro je Dauerarbeitsplatz.
  • Der Investitionszeitraum darf nun bis 42 Monate betragen.
  • Die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten durch Kommunen wird gefördert, wenn mindestens die Hälfte (bisher zwei Drittel) belegt wird. In Ausnahmefällen wird der Höchstfördersatz auf bis zu 95 % der förderfähigen Kosten angehoben (befristet bis 31.12.2023).
  • Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur in den Braunkohleregionen werden automatisch mit dem Höchstfördersatz unterstützt.

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Weiterführende Informationen finden Sie unter
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/grw-unternehmensfoerderung bzw.
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/grw-infrastrukturfoerderung.