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Glossar

Alphabetisches Verzeichnis von Fachbegriffen und -abkürzungen

A-D
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A-D


Afa-Kriterium Werden weniger als 15 % Dauerarbeitsplätze geschaffen, tritt das so genannte AfA-Kriterium in Kraft. Dies besagt, dass mindestens das 1,5-fache - gemessen an den durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten drei Jahre - investiert werden muss.

ANBest-I Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung

ANBest-Gk Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

ANBest-P Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung

Beihilfewert Der Beihilfewert (auch oft als Subventionsäquivalent, Höhe der Beihilfe oder Subventionswert bezeichnet) ist die Höhe der Vergünstigung des Förderproduktes im Gegensatz zu einem vergleichbaren Produkt zu Marktbedingungen. Ausführliche Informationen finden Sie in folgender Kundeninformation.

BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz.

DAP Dauerarbeitsplätze

Dauerbürgschaft Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt.

De-minimis "De-minimis"-Beihilfen sind Förderungen, die aus Sicht der EU-Kommission aufgrund ihrer geringen Höhe nicht in der Lage sind, den Wettbewerb zu verfälschen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Aus diesem Grund müssen sie von der Europäischen Kommission nicht genehmigt werden. Weitere Informationen, insbesondere dazu, welche Beihilfen nicht als "De-minimis"-Beihilfen gewährt werden können, finden Sie in folgender Kundeninformation.


E-H

EAGFL-A Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung. Ausführliche Informationen finden Sie im Internetauftritt der Europäischen Strukturfonds in Sachsen-Anhalt unter www.europa.sachsen-anhalt.de

EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung. Ausführliche Informationen finden Sie im Internetauftritt der Europäischen Strukturfonds in Sachsen-Anhalt unter www.europa.sachsen-anhalt.de

erststelliges Kapitalmarktdarlehen Darlehen, das an erster Rangstelle im Grundbuch abgesichert ist. Entscheidend für ein erstrangiges Darlehen ist nicht nur die Besicherung durch ein erstrangiges Grundpfandrecht sondern auch, dass der Darlehensbetrag im Rahmen einer bestimmen Beleihungsgrenze (i. d. R. 60 v. H des Beleihungswertes bzw. 80 v. H. des Beleihungswertes bei Bauspardarlehen) vergeben wird. Ausführliche Informationen finden Sie im Anhang zu den Bürgschaftsrichtlinien.

ESF Europäischer Sozialfonds. Ausführliche Informationen finden Sie im Internetauftritt der Europäischen Strukturfonds in Sachsen-Anhalt unter www.europa.sachsen-anhalt.de

FFH "FFH" steht für Flora (Pflanzenwelt), Fauna (Tierwelt), Habitat (Lebensraum). Diese Begriffe stehen in engem Zusammenhang mit einer Richtlinie des Europäischen Rates aus dem Jahr 1992. Hauptziel dieser Richtlinie ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen. Diese Richtlinie leistet somit einen Beitrag zu dem allgemeinen Ziel einer nachhaltigen Entwicklung.

Gewährträgerhaftung Die staatlichen Haftungsinstrumente sorgen dafür, dass öffentliche Förderbanken verbesserte Refinanzierungskonditionen am Kapitalmarkt erhalten. Diese schaffen für uns (als die Förderbank des Landes) wiederum den Spielraum, für Sie vorteilhafte Förderangebote anzubieten.
Das Land Sachsen-Anhalt haftet für die Verbindlichkeiten der Investitionsbank soweit dies der Investitionsbank aus ihrem eigenen Vermögen nicht möglich ist. Diese so genannte Gewährträgerhaftung greift, wenn die Schulden einer öffentlich-rechtlichen Anstalt größer sind als ihr Vermögen. In diesem Ausnahmefall gehen die Ansprüche sämtlicher Gläubiger auf Erfüllung ihrer Forderungen gegen die Investitionsbank Sachsen-Anhalt auf das Land Sachsen-Anhalt als Gewährträger für die Investitionsbank Sachsen-Anhalt über.

GA Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern; verankert in Art. 91a und b des Grundgesetzes
Folgende Aufgabenbereiche fallen in den Anwendungsbereich:
-  Aus- und Neubau von wissenschaftlichen Hochschulen einschl.
   der Hochschulkliniken,
-  Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie
-  Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

Grundpfandrecht zusammenfassender Begriff für Hypotheken und Grundschulden (Verpfändung von Grundeigentum)

Grundschuld Belastung des Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Die Grundschuld entsteht nach Einigung zwischen dem Grundstückseigentümer und Pfandnehmer durch Eintragung im Grundbuch.

Grundbuch öffentliches Buch, das beim Amtsgericht geführt wird und alle Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit einem Grundstück abbildet. Es zeigt auf, wer Eigentümer eines Grundstücks ist sowie ob und welche Rechte und Lasten an einem Grundstück bestehen.


I-L

JAE Jahresarbeitseinheiten: Bestimmungsgröße für die Beschäftigtenzahl bei der Beurteilung eines Unternehmens auf seinen Status als kleines oder mittleres Unternehmen; Nähere Informationen finden Sie in der Anlage der folgenden Kundeninformation .

Kleinbeihilfen Kleinbeihilfen sind Förderungen, die die EU-Kommission während der Finanz- und Wirtschaftskrise befristet bis zum 31.12.2010 auf der Grundlage der "Bundesregelung Kleinbeihilfen" genehmigt hat. Weitere Informationen finden Sie in folgender Kundeninformation.

KMU Kleine und mittlere Unternehmen. Aus Sicht der Europäischen Union nehmen kleine und mittlere Unternehmen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen ein und gelten generell als Faktor sozialer Stabilität und wirtschaftlicher Dynamik. Durch die Europäische Kommission wurde eine Definition für kleine und mittlere Unternehmen erarbeitet, die Sie hier finden.


M-P

nachstelliges Kapitalmarktdarlehen grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen, das außerhalb der Beleihungsgrenze für erststellige Darlehen dinglich gesichert ist

PPP Public Private Partnership oder ÖPP (Öffentlich Private Partnerschaft) bezeichnet das partnerschaftliche Zusammenwirken von öffentlicher und privater Hand und Privatwirtschaft.


Q-T

Refinanzierungs-garantie Die staatlichen Haftungsinstrumente sorgen dafür, dass öffentliche Förderbanken verbesserte Refinanzierungskonditionen am Kapitalmarkt erhalten. Diese schaffen für uns (als die Förderbank des Landes) wiederum den Spielraum, für Sie vorteilhafte Förderangebote anzubieten.
Das Land übernimmt eine Refinanzierungsgarantie, indem es unmittelbar für die zur Refinanzierung der Fördermaßnahmen aufgenommenen Darlehen haftet.

Subventionswert Der Subventionswert (auch oft als Subventionsäquivalent , Höhe der Beihilfe oder Beihilfewert bezeichnet) ist die Höhe der Vergünstigung des Förderproduktes im Gegensatz zu einem vergleichbaren Produkt zu Marktbedingungen. Ausführliche Informationen finden Sie in folgender Kundeninformation.


U-W

Unternehmen in Schwierigkeiten
Gemäß Definition der Europäischen Kommission befindet sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten, „wenn es nicht mehr in der Lage ist, mit eigenen finanziellen Mitteln oder Fremdmitteln ... Verluste zu beenden, die das Unternehmen auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher in den wirtschaftlichen Untergang treiben werden, wenn der Staat nicht eingreift“. Ausführliche Informationen finden Sie in folgender Kundeninformation.

Übergangsbürgschaft Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt.

VV-GK Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts


X-Z