Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft können in Sachsen - Anhalt investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen in Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) gefördert werden.
Weitere Informationen und Anträge für diese Förderung erhalten Sie bei dem für Ihren Betriebssitz zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
Ihr zuständiges > Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten finden Sie hier.
Für Kapitalmarktdarlehen, die von Zuwendungsempfängern im Rahmen einer AFP-Förderung aufgenommen werden und der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der Investition dienen, können
> Anteilige modifizierte Ausfallbürgschaften
in Höhe von bis zu 1,5 Mio. Euro übernommen werden. Bewilligungsbehörde für die Übernahme einer Ausfallbürgschaft ist die Investitionsbank.