Förderung von Vereinen
Sport im gesellschaftlichen Alltag erhalten, Möglichkeiten zur Sportausübung verbessern, Vereinsarbeit vorantreiben. Die Sportförderung unterstützt die rund 3.000 Sportvereine des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V. (LSB) finanziell.
Wer wird gefördert?
- rechtsfähige gemeinnützige Sportvereine, die Mitglieder im LSB sind
Was wird gefördert?
- Tätigkeit ehrenamtlicher aktiver Trainer, Übungs- sowie Jugendleiter mit Lizenz
- Trainings- und Wettkampfbetrieb
- Sportveranstaltungen
- Erwerb von Sportgeräten
- Nachwuchsleistungs- und Spitzensport
- Unterstützung hauptamtlicher Trainer mit Lizenz
Wie wird gefördert?
- Zuwendung (bestehend aus einer Grund- und einer Bonusförderung) als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Teil- bzw. Anteilfinanzierung (Vereinspauschale)
Was ist weiterhin zu beachten?
- Sportverein muss Antrag bis 31. Dezember des Vorjahres für das kommende Jahr beim zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund einreichen
- LSB erstellt Sammelantrag und reicht diesen bis spätestens 31. März eines jeden Jahres bei der IB ein
- Vereine mit weniger als 20 Mitgliedern sind ausgeschlossen, Ausnahme: Verein hat min. einen ehrenamtlichen Trainer bzw. Übungsleiter mit Lizenz
Ansprechpartner
Nicole Ribbe
Telefon: 0391 589 1772
E-Mail: nicole.ribbe@ib-lsa.de