Sportförderung - Vereine

Förderung von Vereinen

Sport im gesellschaftlichen Alltag erhalten, Möglichkeiten zur Sportausübung verbessern, Vereinsarbeit vorantreiben. Die Sportförderung unterstützt die rund 3.000 Sportvereine des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V. (LSB) finanziell. 

Wer wird gefördert?

  • rechtsfähige gemeinnützige Sportvereine, die Mitglieder im LSB sind 

Was wird gefördert?

  • Tätigkeit ehrenamtlicher aktiver Trainer, Übungs- sowie Jugendleiter mit Lizenz
  • Trainings- und Wettkampfbetrieb
  • Sportveranstaltungen
  • Erwerb von Sportgeräten
  • Nachwuchsleistungs- und Spitzensport 
  • Unterstützung hauptamtlicher Trainer mit Lizenz

Wie wird gefördert?

  • Zuwendung (bestehend aus einer Grund- und einer Bonusförderung) als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Teil- bzw. Anteilfinanzierung (Vereinspauschale) 

Was ist weiterhin zu beachten?

  • Sportverein muss Antrag bis 31. Dezember des Vorjahres für das kommende Jahr beim zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund einreichen
  • LSB erstellt Sammelantrag und reicht diesen bis spätestens 31. März eines jeden Jahres bei der IB ein
  • Vereine mit weniger als 20 Mitgliedern sind ausgeschlossen, Ausnahme: Verein hat min. einen ehrenamtlichen Trainer bzw. Übungsleiter mit Lizenz

Ansprechpartner

Nicole Ribbe
Telefon: 0391 589 1772
E-Mail: nicole.ribbe@ib-lsa.de