Zuwendungen für ausgewählte Sportinstitutionen
Strukturen der Sportorganisation im Land stärken, Bedingungen für deren Arbeit weiterentwickeln, Trainings- und Wettkampfbetrieb optimal gestalten. Im Rahmen der Sportförderung bewilligt die Investitionsbank dem Landessportbund als Dachorganisation, den Landesfachverbänden (LFV), den Kreis- und Stadtsportbünden (KSB/SSB) sowie der Landessportschule Osterburg (LSSO) Zuwendungen zu ihren Personal- und Sachausgaben.
Wer wird gefördert?
- Landessportbund (LSB)
- Landesfachverbände (LFV)
- Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB)
- Landessportschule Osterburg (LSSO)
Was wird gefördert?
- Zuwendungen zu Personal- und Sachausgaben
Wie wird gefördert?
- Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form der Festbetragsfinanzierung (für KSB/SSB, LFV und die LSSO), bzw. Anteilfinanzierung für LSB
Was ist weiterhin zu beachten?
- Vorlage eines ausgeglichenen Wirtschaftsplanes
Ansprechpartner
Nicole Ribbe
Telefon: 0391 589 1772
E-Mail: nicole.ribbe@ib-lsa.de