Sportförderung - Institutionen

Zuwendungen für ausgewählte Sportinstitutionen

Strukturen der Sportorganisation im Land stärken, Bedingungen für deren Arbeit weiterentwickeln, Trainings- und Wettkampfbetrieb optimal gestalten. Im Rahmen der Sportförderung bewilligt die Investitionsbank dem Landessportbund als Dachorganisation, den Landesfachverbänden (LFV), den Kreis- und Stadtsportbünden (KSB/SSB) sowie der Landessportschule Osterburg (LSSO) Zuwendungen zu ihren Personal- und Sachausgaben.

Wer wird gefördert?

  • Landessportbund (LSB) 
  • Landesfachverbände (LFV)
  • Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB)
  • Landessportschule Osterburg (LSSO)

Was wird gefördert?

  • Zuwendungen zu Personal- und Sachausgaben 

Wie wird gefördert?

  • Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form der Festbetragsfinanzierung (für KSB/SSB, LFV und die LSSO), bzw. Anteilfinanzierung für LSB

Was ist weiterhin zu beachten?

  • Vorlage eines ausgeglichenen Wirtschaftsplanes

Ansprechpartner

Nicole Ribbe
Telefon: 0391 589 1772
E-Mail: nicole.ribbe@ib-lsa.de