Multimedia-Richtlinie
IT-Ausstattung für Schulen
Schüler mit modernen Medien vertraut machen, auf den zukünftigen Berufs-
alltag vorbereiten, die Medienkompetenz stärken. Vor diesem Hintergrund fördern das Land und die Europäische Union die Ausstattung von allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie regionalen Medienstellen mit Computer-
technik.
Wer wird gefördert?
- Schulträger von allgemein- und berufsbildenden Schulen (kommunale sowie freie Träger) sowie kommunale Träger regionaler Medienstellen
Was wird gefördert?
- Anschaffungs- und Herstellungsausgaben (PC-Technik)
- Sachausgaben für Dienstleistungen Dritter (Installation und Wartung) innerhalb des Bewilligungszeitraumes von einem Jahr
Wie wird gefördert?
- Zuschuss bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben
Was ist weiterhin zu beachten?
- Antrag ist zweifach bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres für das laufende HHJ einzureichen
- zur Antragstellung ist ein konkretes, nachvollziehbares Ziel- und Durchführungskonzept einzureichen
- Zuwendungsempfänger sind die Schulträger, nicht die Schulen
- Zuwendungsvoraussetzung: positive schulfachliche Stellungnahme zum Ziel- und Durchführungskonzept durch das zuständige Referat des Landesverwaltungsamtes (wird durch IB eingeholt)
- Die Anlage für Angaben zu den Gesellschaftern ist nur von freien Trägern auszufüllen
Ansprechpartner
Constanze Zufelde
Telefon: 0391 589 1611
E-Mail: constanze.zufelde@ib-lsa.de