Multimedia-Richtlinie

IT-Ausstattung für Schulen

Schüler mit modernen Medien vertraut machen, auf den zukünftigen Berufs-
alltag vorbereiten, die Medienkompetenz stärken. Vor diesem Hintergrund fördern das Land und die Europäische Union die Ausstattung von allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie regionalen Medienstellen mit Computer-
technik.

Wer wird gefördert?

  • Schulträger von allgemein- und berufsbildenden Schulen (kommunale sowie freie Träger) sowie kommunale Träger regionaler Medienstellen

Was wird gefördert?

  • Anschaffungs- und Herstellungsausgaben (PC-Technik) 
  • Sachausgaben für Dienstleistungen Dritter (Installation und Wartung) innerhalb des Bewilligungszeitraumes von einem Jahr 

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben

Was ist weiterhin zu beachten?

  • Antrag ist zweifach bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres für das laufende HHJ einzureichen
  • zur Antragstellung ist ein konkretes, nachvollziehbares Ziel- und Durchführungskonzept einzureichen
  • Zuwendungsempfänger sind die Schulträger, nicht die Schulen
  • Zuwendungsvoraussetzung: positive schulfachliche Stellungnahme zum Ziel- und Durchführungskonzept durch das zuständige Referat des Landesverwaltungsamtes (wird durch IB eingeholt) 
  • Die Anlage für Angaben zu den Gesellschaftern ist nur von freien Trägern auszufüllen

Ansprechpartner

Constanze Zufelde
Telefon: 0391 589 1611
E-Mail: constanze.zufelde@ib-lsa.de