GRW Infrastrukturförderung

Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Industrie- und Gewerbegebiete erschließen, Infrastrukturen zur Grundver-
sorgung sichern, Wirtschaftsstrukturen verbessern – eine clevere Logistik fördert die wirtschaftliche Leistung. GRW-Zuschüsse unterstützen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie kommunale Zweckverbände.

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände

Was wird gefördert?

  • investive Infrastrukturmaßnahmen (z. B.: Erschließung sowie Erweiterung von Industrie- und Gewerbegebieten, Geländeerschließung für den Tourismus und öffentliche Einrichtungen des Tourismus, Errichtung oder Ausbau von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungseinrichtungen)
  • nicht-investive Infrastrukturmaßnahmen (z. B.: Planungs- und Beratungsleistungen, Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement)

Wie wird gefördert?

  • Regelfördersatz für gewerbliche und touristische Infrastrukturvorhaben beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, in Ausnahmefällen bei besonderem Landesinteresse für gewerbliche Infrastrukturmaßnahmen bis zu 80%

Was ist weiterhin zu beachten?

  • Ab Februar 2012 gelten neue Landesregelungen! Sie finden die Richtlinie auf dieser Seite rechts im Downloadbereich unter der Kategorie "Richtlinien / Merkblätter"
  • Die wichtigsten Neuregelungen auf einen Blick:
  •  - Regelfördersatz 60 %, bei gewerblichen Infrastrukturmaßnahmen
       in Ausnahmefällen bei besonderem Landesinteresse 80 %
     - Regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement werden
       nicht mehr gefördert
     - Die Errichtung oder der Ausbau von Abwasseranlagen, von Energie-,
       Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen werden nur im
       Zusammenhang mit der Erschließung von Industrie- und
       Gewerbegebieten gefördert
     - Erfordernis eines touristischen Konzepts für die Förderung von 
       touristischer Infrastruktur
     - Bei Planungs- und Beratungsleistungen ist durch den Vorhabensträger
       in geeigneter Form darzulegen, dass die zu fördernden Planungs- und
       Beratungsleistungen Voraussetzung zur Umsetzung der 
       Infrastrukturmaßnahme sind.

  • Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.

Ansprechpartner

Henning Küster
Telefon: 0391 589 1945
E-Mail: henning.kuester@ib-lsa.de

Downloads

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Förderregeln des Bundes: Koordinierungsrahmen (Stand: 11.08.2009)
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