Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
Industrie- und Gewerbegebiete erschließen, Infrastrukturen zur Grundver-
sorgung sichern, Wirtschaftsstrukturen verbessern – eine clevere Logistik fördert die wirtschaftliche Leistung. GRW-Zuschüsse unterstützen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie kommunale Zweckverbände.
Wer wird gefördert?
- Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
Was wird gefördert?
- investive Infrastrukturmaßnahmen (z. B.: Erschließung sowie Erweiterung von Industrie- und Gewerbegebieten, Geländeerschließung für den Tourismus und öffentliche Einrichtungen des Tourismus, Errichtung oder Ausbau von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungseinrichtungen)
- nicht-investive Infrastrukturmaßnahmen (z. B.: Planungs- und Beratungsleistungen, Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement)
Wie wird gefördert?
- Regelfördersatz für gewerbliche und touristische Infrastrukturvorhaben beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, in Ausnahmefällen bei besonderem Landesinteresse für gewerbliche Infrastrukturmaßnahmen bis zu 80%
Was ist weiterhin zu beachten?
- Ab Februar 2012 gelten neue Landesregelungen! Sie finden die Richtlinie auf dieser Seite rechts im Downloadbereich unter der Kategorie "Richtlinien / Merkblätter"
- Die wichtigsten Neuregelungen auf einen Blick:
- Regelfördersatz 60 %, bei gewerblichen Infrastrukturmaßnahmen
in Ausnahmefällen bei besonderem Landesinteresse 80 %
- Regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement werden
nicht mehr gefördert
- Die Errichtung oder der Ausbau von Abwasseranlagen, von Energie-,
Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen werden nur im
Zusammenhang mit der Erschließung von Industrie- und
Gewerbegebieten gefördert
- Erfordernis eines touristischen Konzepts für die Förderung von
touristischer Infrastruktur
- Bei Planungs- und Beratungsleistungen ist durch den Vorhabensträger
in geeigneter Form darzulegen, dass die zu fördernden Planungs- und
Beratungsleistungen Voraussetzung zur Umsetzung der
Infrastrukturmaßnahme sind.
- Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.
Ansprechpartner
Henning Küster
Telefon: 0391 589 1945
E-Mail: henning.kuester@ib-lsa.de