Bergbausanierung

Neue wirtschaftliche Impulse setzen

Stillgelegte Bergbaustandorte anderweitig nutzen, ökologische Folgen beheben, Gefahren des ehemaligen Bergbaus beseitigen. Investitionen in die Sanierung von einstigen Tagebaugebieten ermöglichen neue wirtschaftliche Aktivitäten in den Regionen – gefördert durch dieses Programm.

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften

Was wird gefördert?

  • Sanierungsmaßnahmen (z. B.: Beseitigung von Gefahren aus dem unter- und obertägigem Bergbau, naturnahe Entwicklung und Gestaltung von Gewässern, Konzeptplanungen mit direkten Zusammenhang)

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
  • Ausnahmen: Zuschuss von bis 100 % bei Maßnahmen zur Beseitigung einer erheblichen Gefahr, Zuschuss von bis zu 40 % bei Konzeptplanungen (max. 200.000 Euro)

Was ist weiterhin zu beachten?

  • eine erhebliche Gefahr muss durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt nachgewiesen werden

Ansprechpartner

Gabriele Zimmermann
Telefon: 0391 589 1641
E-Mail: gabriele.zimmermann@ib-lsa.de