Neue wirtschaftliche Impulse setzen
Stillgelegte Bergbaustandorte anderweitig nutzen, ökologische Folgen beheben, Gefahren des ehemaligen Bergbaus beseitigen. Investitionen in die Sanierung von einstigen Tagebaugebieten ermöglichen neue wirtschaftliche Aktivitäten in den Regionen – gefördert durch dieses Programm.
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
- Sanierungsmaßnahmen (z. B.: Beseitigung von Gefahren aus dem unter- und obertägigem Bergbau, naturnahe Entwicklung und Gestaltung von Gewässern, Konzeptplanungen mit direkten Zusammenhang)
Wie wird gefördert?
- Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
- Ausnahmen: Zuschuss von bis 100 % bei Maßnahmen zur Beseitigung einer erheblichen Gefahr, Zuschuss von bis zu 40 % bei Konzeptplanungen (max. 200.000 Euro)
Was ist weiterhin zu beachten?
- eine erhebliche Gefahr muss durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt nachgewiesen werden
Ansprechpartner
Gabriele Zimmermann
Telefon: 0391 589 1641
E-Mail: gabriele.zimmermann@ib-lsa.de