Förderung der Errichtung von gründungsbezogener Infrastruktur an Hochschulen
Unternehmerisches Denken in Hochschulen ausbauen, neue Lösungsansätze erforschen, akademische Unternehmensgründungen fördern. Studenten, wissenschaftliche Mitarbeiter und Absolventen aus Hochschulen können ihre innovativen Geschäftsideen am besten in einem praxisnahen Umfeld entwickeln und erproben – ego.-INKUBATOR schafft Voraussetzungen.
Wer wird gefördert?
- Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Einrichtung von Inkubatoren (z. B. mit gründungsbezogener Infrastruktur und Ausstattung für Gründerräume, Werkstätten, Labore, kleinere Pilot- und Versuchsanlagen, technischer Service)
- ergänzende Einrichtung von bestehenden Inkubatoren (z. B. mit ergänzender gründungsbezogener Infrastruktur und Ausstattung für Gründerräume)
Wie wird gefördert?
- Zuschuss bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfes (max. 350.000 Euro für die Einrichtung von Inkubatoren, max. 150.000 Euro für ergänzende Einrichtung von bestehenden Inkubatoren)
Was ist weiterhin zu beachten?
- zur Antragstellung ist ein Konzept für die Einrichtung des Inkubators bzw. für die ergänzende Einrichtung eines bestehenden Inkubators einzureichen
- Beteiligung der Hochschulgründernetzwerke oder Existenzgründungsbeauftragten der Hochschulen
Voraussetzungen der Teilnehmer:
- Studenten einer Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt; wissenschaftliche Mitarbeiter einer Hochschule oder anderen wissenschaftlichen Einrichtung des Landes Sachsen-Anhalt; Absolventen bis fünf Jahre nach Abschluss des Studiums mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt
- keine Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit
Ansprechpartner
Andrea Möritz
Telefon: 0391 589 1683
E-Mail: andrea.moeritz@ib-lsa.de