Konsortialer Restrukturierungskredit (KRK)
Investitionen in den Wohnungsmarkt
Investitionen auf dem Wohnungsmarkt unterstützen, Restrukturierungsmaßnahmen der lokalen Wohnwirtschaft beschleunigen, Stadtumbauprozesse voranbringen. Mit dem Konsortialen Restrukturierungskredit (KRK) sichert die Investitionsbank die Basis für nachhaltige Investitionen und private Engagements auf dem Wohnungsmarkt in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
- Wohnungsunternehmen und private Vermieter
Was wird gefördert?
- Ankauf von Forderungen bisheriger Kreditgeber
- Ablösung von Krediten
Wie wird gefördert?
- Finanzierungsanteil von grundsätzlich bis zu 50 % der im Rahmen des Restrukturierungsprogramms zur Umfinanzierung bzw. Ablösung stehenden Verbindlichkeiten des Vermieters
- Kreditbetrag: max. 25 Millionen Euro
Was ist weiterhin zu beachten?
- Initiierung erfolgt durch die Hausbank bzw. den jeweiligen Konsortialführer
- Vorliegen eines tragfähigen Restrukturierungskonzeptes
Ansprechpartner
Detlev Simon