Abrissförderung

Für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen

Leerstand reduzieren, Stadtentwicklung voranbringen - im Rahmen des Programms „Stadtumbau Ost“ finanziert die Investitionsbank die Zuschüsse für den Rückbau von leerstehenden Wohngebäuden zu günstigen Konditionen vor.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer von Wohngebäuden

Was wird gefördert?

  • Kosten für Abriss- und Rückbaumaßnahmen 

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss von durchschnittlich 60 Euro/m² rückgebauter Wohnfläche
  • Auszahlung in 5 Jahrestranchen oder als abdiskontierter Einmalbetrag; ggf. ist auch eine Abschlagszahlung vor Abriss des Gebäudes möglich

Was ist weiterhin zu beachten?

  • regionale Beschränkung (Link: Städte mit Stadtentwicklungskonzept)

Ansprechpartner

Anträge zur Förderung des Abrisses bzw. des Rückbaus nimmt die Kommune entgegen, in deren Gebiet das entsprechende Wohngebäude liegt.

Zu Fragen der Auszahlung und der Verwendungsnachweisführung wenden Sie sich an:

Christiane Donath
Telefon: 0391 589 1775  
E-Mail: christiane.donath@ib-lsa.de