Bürgschaften Agrar
Kreditsicherheit für landwirtschaftliche Betriebe
Investitionen im Agrarbereich unterstützen, für Landwirte Finanzierungen ermöglichen – das IB-Bürgschaftsprogramm für landwirtschaftliche Betriebe kann anteilig modifizierte Ausfallbürgschaften für Kapitaldarlehen über-
nehmen. Diese müssen einer investiven Förderung und der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung dienen.
Wer wird gefördert?
- landwirtschaftliche Betriebe
Was wird gefördert?
- Voraussetzung: Erteilung eines Zuwendungsbescheides im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms durch das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) für Investitionen und Modernisierungen
Wie wird gefördert?
- Bürgschaft bis zu 70 % der Kreditsumme
- Laufzeit: max. 20 Jahre
Was ist weiterhin zu beachten?
- eine verbindliche Kreditzusage darf nicht vorliegen
- eine Darlehenszusage unter dem Vorbehalt der Bürgschaftsgewährung ist unschädlich
- Antragstellung über das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Ansprechpartner
Hergen Tantzen
Telefon: 0391 589 1985
E-Mail: hergen.tantzen@ib-lsa.de
Kay Stiele
Telefon: 0391 589 1986
E-Mail: kay.stiele@ib-lsa.de