Zuschuss Entsorgungswirtschaft

Förderung von abfallwirtschaflichen Maßnahmen

Natürliche Ressourcen schonen, Abfälle umweltbewusst beseitigen, innovative Methoden zur Entsorgung - die Stilllegung von Hausmülldeponien und die Nachsorge gehören heute zu einer der wichtigsten Aufgaben der Deponiebetreiber. Mit dem "Zuschuss Entsorgungswirtschaft" unterstützt das Land Maßnahmen zur Stilllegung und Rekultivierung von Deponien.

Wer wird gefördert? 

  • Gebietskörperschaften und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Unternehmen (natürliche und juristische Personen)

Was wird gefördert?

  • Stilllegung von Hausmülldeponien einschließlich Folgemaßnahmen 
  • Wissenschaftliche Begleitung von innovativen Projekten der Abfallwirtschaft

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben
  • Förderung als "De-minimis"-Beihilfe bis 200.000 Euro bei Unternehmen, einschließlich kommunalen Eigengesellschaften sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts (außer bei Gebietskörperschaften und deren Eigenbetrieben)

Was ist weiterhin zu beachten?

  • Bei Stilllegung von Hausmülldeponien:
    Förderung unter Berücksichtigung einer Prioritätenliste des Landesverwaltungsamtes
  • Bei innovativen Maßnahmen der Abfallwirtschaft:
    Der innovative Charakter des Vorhabens ist durch das Landesamt für Umweltschutz (LAU) zu bestätigen. Die Einholung der Bestätigung im Vorfeld durch den Antragsteller ist möglich.
  • Eine Antragstellung für Darlehen zur Förderung von innovativen Projekten ist derzeit nicht möglich.
  • Beginn des Vorhabens nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides
  • Weitere Informationen entnehmen sie bitte der Richtlinie, den besonderen Bestimmungen und ergänzenden Regelungen sowie dem Merkblatt.

Ansprechpartner 

Gabriele Trumpf
Telefon: 0391 589 1771
E-Mail: gabriele.trumpf@ib-lsa.de

Constanze Zufelde
Telefon: 0391 589 1611
E-Mail: constanze.zufelde@ib-lsa.de