GRW Unternehmensförderung
Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Unternehmen ausbauen, Arbeitsplätze schaffen,… Wachstum verlangt Investitionen. GRW-Zuschüsse unterstützen Unternehmer.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Was wird gefördert?
- förderfähige Sachanlageinvestitionen im Zusammenhang mit der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen für eine Vorhabenslaufzeit von maximal drei Jahren
- alternativ unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten für neu geschaffene Dauerarbeitsplätze während eines Zeitraumes von zwei Jahren (im Bereich der Bruttolohnkosten von mindestens 36.000 Euro bis höchstens 70.000 Euro je Dauerarbeitsplatz pro Jahr zuzüglich Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialabgaben)
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt im Rahmen der für Sachsen-Anhalt festgelegten Subventionswertobergrenzen. Weitere Subventionen für das Vorhaben
(z. B. Investitionszulage, Inanspruchnahme öffentlicher Darlehen, Beteiligungen oder Bürgschaften) werden angerechnet.
Sachkostenbezogene Förderung:
Der Basisfördersatz beträgt
- in der Stadt Halle und in den Landkreisen Burgenlandkreis, Mansfeld-
Südharz sowie Saalekreis 25 % für kleine Unternehmen, 15 % für
mittlere und 5 % für große Unternehmen
- in den Städten Magdeburg, Dessau-Roßlau und den übrigen Landkreisen
35 % für kleine Unternehmen, 25 % für mittlere und 15 % für große
Unternehmen des förderfähigen Investitionsvolumens.
Lohnkostenbezogene Förderung:
Der Fördersatz beträgt
- in der Stadt Halle und in den Landkreisen Burgenlandkreis, Mansfeld-
Südharz sowie Saalekreis 20 %,
- in den Städten Magdeburg, Dessau-Roßlau und den übrigen Landkreisen
25 %.
Der Basisfördersatz kann im Rahmen eines Zuschlagssystems bei der sachkostenbezogenen Förderung maximal bis zu 15 % und bei der lohnkostenbezogenen Förderung bis zu 3 % erhöht werden, wenn bestimmte Struktureffekte erfüllt werden.
Was ist weiterhin zu beachten?
- Ab Februar 2012 gelten neue Landesregelungen! Sie finden die Richtlinie auf dieser Seite rechts im Downloadbereich unter der Kategorie „Richtlinien / Merkblätter“
- Die wichtigsten Neuregelungen auf einem Blick:
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Ansprechpartner
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