Beratungshilfeprogramm Sachsen-Anhalt
Hilfe zur Selbsthilfe
Unternehmerische Entscheidungen vorbereiten, Handlungsempfehlungen entwickeln, Anleitung zur Umsetzung geben. Dabei hilft der geschärfte Blick von außen eines Unternehmensberaters. Genau diese Leistungen fördert das Beratungshilfeprogramm.
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen
- Freiberufler
- Voraussetzung: Unternehmen müssen länger als 5 Jahre wirtschaftlich tätig sein
Was wird gefördert?
- spezifische Beratungsleistungen
(z. B.: Entwickeln von Unternehmens- und Marketingstrategien, Aufspüren von Innovations- und Rationalisierungspotentialen)
Wie wird gefördert?
- Zuschuss bis zu 50 % des Beraterhonorars, max. 300 Euro netto/Tagewerk (TW)
- max. 12 TW, in Ausnahmefällen bis zu 20 TW
Was ist weiterhin zu beachten?
- Unternehmen können gern auf einen der gelisteten Berater aus dem Beraterpool zurückgreifen
- enthält alle Berater, die für das Beratungshilfeprogramm und / oder
das Programm Wissens- und Technologietransfer gelistet sind
- das Beratungsgebiet "Stärkung des Innovationspotentials" ist
gleichzusetzen mit dem Programm Wissens- und Technologietransfer
- Beraterlistungen erfolgen unter Beachtung der "Anforderungen an
die Eignung von Beratern"
- Es sind ausschließlich Berater aufgeführt, die Ihre Daten zur
Veröffentlichung freigegeben haben. Bei Bedarf können weitere
Berater durch die IB vorgeschlagen werden - Hilfe bei der Auswahl - auch nach Beratungsgebiet und Region - erhalten Sie unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57
- für neue Berater ist ein Listungsverfahren zur Aufnahme in den Beraterpool erforderlich - Informationen hierzu erhalten sie ebenfalls unter unserer kostenfreien Hotline
Ansprechpartner
Sie haben Fragen? Unsere Experten beraten Sie unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57.