Beratungshilfeprogramm Sachsen-Anhalt

Hilfe zur Selbsthilfe

Unternehmerische Entscheidungen vorbereiten, Handlungsempfehlungen entwickeln, Anleitung zur Umsetzung geben. Dabei hilft der geschärfte Blick von außen eines Unternehmensberaters. Genau diese Leistungen fördert das Beratungshilfeprogramm.

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen
  • Freiberufler 
  • Voraussetzung: Unternehmen müssen länger als 5 Jahre wirtschaftlich tätig sein

Was wird gefördert?

  • spezifische Beratungsleistungen
    (z. B.: Entwickeln von Unternehmens- und Marketingstrategien, Aufspüren von Innovations- und Rationalisierungspotentialen)

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss bis zu 50 % des Beraterhonorars, max. 600 Euro netto/Tagewerk (TW)
  • max. 12 TW, in Ausnahmefällen bis zu 20 TW

Was ist weiterhin zu beachten?

  • Unternehmen können gern auf einen der 160 gelisteten Berater aus dem Beraterpool zurückgreifen
  • Hilfe bei der Auswahl - auch nach Beratungsgebiet und Region - erhalten Sie unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57
  • für neue Berater ist ein Listungsverfahren zur Aufnahme in den Beraterpool erforderlich - Informationen hierzu erhalten sie ebenfalls unter unserer kostenfreien Hotline

Ansprechpartner

Sie haben Fragen? Unsere Experten beraten Sie unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57.