Messebeteiligungen
Teilnahme an Messen und Ausstellungen
Produkte und Leistungen des Unternehmens präsentieren, Absatzchancen erhöhen, Umsatz ankurbeln. Messen und Ausstellungen sind für Firmen unverzichtbare Marktplätze und Branchentreffs – diese Förderung ermöglicht es auch kleinen und mittleren Unternehmen.
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes, des Handwerks oder Unternehmen die überwiegend produktive Dienstleistungen erbringen.
Was wird gefördert?
- Teilnahme an Messen (z. B.: Standmiete, Standbau, Katalogeintrag, Transport von Exponaten, Reisekosten, Dolmetscherkosten)
Wie wird gefördert?
- Zuschuss bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben (Inlandsmessen: max. 6.500 Euro, Auslandsmessen: max. 9.000 Euro)
- max. 3 Messen pro Jahr und Unternehmen
Was ist weiterhin zu beachten?
- die Förderanträge müssen spätestens 8 Wochen vor Messebeginn in der IB vorliegen
- soweit andere Fördermöglichkeiten wie z. B. durch den Bund bestehen, sind diese vorrangig zu nutzen (Bafa)
- Doppelförderung ist ausgeschlossen
- Teilnahme nur an Messen lt. genehmigtem Messeförderkatalog und Handbüchern des Deutschen Ausschusses für Messen und Ausstellungen > Landesportal Sachsen-Anhalt
- Hinweis zu Ziffer 4.9 der Richtlinie: Das Ministerium wird vorerst keine Einzelfallentscheidung über die Aufnahme zusätzlicher förderfähiger Messen treffen
Ansprechpartner
Marina Volkmar
Telefon: 0391 589 1974
E-Mail: marina.volkmar@ib-lsa.de
Steffi Frase
Telefon: 0391 589 1984
E-Mail: steffi.frase@ib-lsa.de