Messebeteiligungen

Teilnahme an Messen und Ausstellungen

Produkte und Leistungen des Unternehmens präsentieren, Absatzchancen erhöhen, Umsatz ankurbeln. Messen und Ausstellungen sind für Firmen unverzichtbare Marktplätze und Branchentreffs – diese Förderung ermöglicht es auch kleinen und mittleren Unternehmen.

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes, des Handwerks oder Unternehmen die überwiegend produktive Dienstleistungen erbringen.

Was wird gefördert?

  • Teilnahme an Messen (z. B.: Standmiete, Standbau, Katalogeintrag, Transport von Exponaten, Reisekosten, Dolmetscherkosten)

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben (Inlandsmessen: max. 6.500 Euro, Auslandsmessen: max. 9.000 Euro)
  • max. 3 Messen pro Jahr und Unternehmen

Was ist weiterhin zu beachten? 

  • die Förderanträge müssen spätestens 8 Wochen vor Messebeginn in der IB vorliegen
  • soweit andere Fördermöglichkeiten wie z. B. durch den Bund bestehen, sind diese vorrangig zu nutzen (Bafa)
  • Doppelförderung ist ausgeschlossen
  • Teilnahme nur an Messen lt. genehmigtem Messeförderkatalog und Handbüchern des Deutschen Ausschusses für Messen und Ausstellungen > Landesportal Sachsen-Anhalt

  • Hinweis zu Ziffer 4.9 der Richtlinie: Das Ministerium wird vorerst keine Einzelfallentscheidung über die Aufnahme zusätzlicher förderfähiger Messen treffen

Ansprechpartner

Marina Volkmar
Telefon: 0391 589 1974
E-Mail: marina.volkmar@ib-lsa.de

Steffi Frase
Telefon: 0391 589 1984
E-Mail: steffi.frase@ib-lsa.de