ego.-KONZEPT
Projektförderungen zur Unterstützung von Existenzgründern
Unternehmergeist entwickeln, Unternehmensgründungen unterstützen.
ego.-KONZEPT fördert Projekte zur Verbesserung des Gründerklimas in Sachsen-Anhalt. Weiterhin wird die Erstellung von Studien und Konzepten unterstützt, die arbeitsmarktpolitische Zielstellungen verfolgen und als Grundlage für die Stärkung des Arbeitsmarktes dienen.
Wer wird gefördert?
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des privaten Rechts
Was wird gefördert?
Projekte,
- die im schulischen Bereich ansetzen
- die das Gründungsgeschehen aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes verbessern
- die Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus und Gründungen von Migranten unterstützen
Ausgaben für:
- Personal
- Teilnehmer
- den Kauf von Verbrauchsmaterialien
- Miete oder Leasing von Ausstattungsgegenständen
- Abschreibungen
- Miete für Durchführungsräume
- sonstige Leistungen
Wie wird gefördert?
- nicht rückzahlbarer Zuschuss (max. 800.000 Euro)
- Fehlbedarfsfinanzierung
- Laufzeit der Projekte: max. 24 Monate, in Ausnahmefällen 36 Monate
Was ist weiterhin zu beachten?
- kommunale Träger und Träger, die eine Studie oder ein Konzept erstellen wollen, haben sich an der Finanzierung der förderfähigen Ausgaben mit mindestens 10 % zu beteiligen
Ansprechpartner
Alexandra Vehse
Telefon: 0391 589 1938
E-Mail: alexandra.vehse@ib-lsa.de