Sachsen-Anhalt IDEE
Das IB-Innovationsdarlehen
Innovative Produktideen auf dem Markt einführen, Finanzierung sichern, Wirtschaftskraft festigen. Das IB-Innovationsdarlehen stärkt Unternehmen vor allem für die Phase nach der Produktentwicklung.
Wer wird gefördert?
- Existenzgründer
- kleine und mittlere Unternehmen
- Freiberufler
Was wird gefördert?
- Investitionen sowie Ausgaben für die Markteinführung eines Produkts, Verfahrens oder einer Dienstleistung aus einem Forschungs- und Entwicklungsprozess bis zur Generierung der für den Kapitaldienst ausreichenden Umsätze
- anderweitige Betriebsausgaben
Wie wird gefördert?
- Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 1,5 Millionen Euro)
- Laufzeit: bis zu 15 Jahren, davon max. fünf Jahre tilgungsfrei
- nominaler Zinssatz: ab 7,95 % p.a. (Änderung vorbehalten)
Was ist weiterhin zu beachten?
- keine Ablösung bestehender Darlehen
- keine Vorfinanzierung der erstattungspflichtigen Mehrwertsteuer
- Vorlage einer ausführlichen Projektbeschreibung sowie einer Finanz- und Investitionsplanung für die Laufzeit des Vorhabens
- bei Existenzgründern muss die Selbständigkeit auf Dauer angelegt sein und innerhalb eines angemessenen Zeitraums den Haupterwerb des Gründers darstellen
- Folgeantrag erst nach 6 Monaten möglich
- Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
Ansprechpartner
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