INNOVATIONSASSISTENT

Zuschuss für Personalausgaben von Innovationsassistenten 

Aktuelles Wissen direkt von der Hochschule in die Wirtschaft transferieren, Innovationsprozesse in Unternehmen fördern, neue Produkte und Verfahren generieren. Innovationen sind der Schlüssel unternehmerischer Wettbewerbsfähigkeit – hier setzt die Förderung von Innovationsassistenten an.

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert?

  • Einstellung und Beschäftigung von Absolventen einer Hochschule / Fachhochschule, die einen Studiengang im ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Bereich abgeschlossen haben

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss für bis zu zwei Innovationsassistenten für je max. 24 Monate 
  • bis zu 50 % der Personalausgaben (max. 2.000 Euro/Monat)

Was ist weiterhin zu beachten?

  • Schaffung eines Arbeitsverhältnisses mind. für die Dauer der Förderung
    (Förderung von Vollzeitstellen und Teilzeitbeschäftigung)
  • Positivliste zum geltenden Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgaben sowie die landesspezifischen Regelungen (Downloadbereich)

Ansprechpartner

Heike Herfurth
Telefon: 0391 589 1721
E-Mail: heike.herfurth@ib-lsa.de