ESF-Garantie-Fonds Sachsen-Anhalt

Garantieprogramm zur Absicherung der Finanzierung von Weiterbildungen

Die Wettbewerbsfähigkeit stärken, Fachkräfte für den wirtschaftlichen Erfolg sichern. Mit dem ESF-Garantie-Fonds werden Finanzierungszusagen von Unternehmen für das letzte Drittel einer Weiterbildung abgesichert, die Arbeitslose, Arbeitssuchende oder Beschäftigte ohne entsprechende Berufsausbildung für den eigenen Bedarf weiterbilden.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen in Sachsen-Anhalt, überwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Was wird gefördert?

  • Finanzierungszusagen für das dritte Drittel einer nicht verkürzbaren Weiterbildung werden garantiert
  • Kosten für die Fortführung der Weiterbildung in einem anderen Unternehmen zur Finanzierung des dritten Drittels der Qualifizierung
  • die Weiterbildungsmaßnahme muss nach § 85 SGB III zertifiziert sein und von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden

Wie wird gefördert?

  • Gewährung einer Garantie zu 100 Prozent der ermittelten Kosten des dritten Drittels der Weiterbildungsmaßnahme (zuzüglich eines Ausgleichs für mögliche Mehrkosten bei Unternehmenswechsel von max. 10 Prozent)

Was ist weiterhin zu beachten?

  • bitte Merbklatt und Vergabegrundsätze beachten

Ansprechpartner

Sie haben Fragen? Unsere Experten beraten Sie unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57.