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GRW – Neue Landesregelungen

Am 1. Februar 2012 sind die neuen Bestimmungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Kraft getreten. Wie vom Wirtschaftsministerium angekündigt, konzentriert sich die Investitionsförderung zukünftig stärker auf forschungs- und wertschöpfungsorientierte Unternehmen. Zudem soll sich die Förderhöhe jetzt noch mehr an der Frage ausrichten, wie viele Arbeitsplätze ein Unternehmen schafft und vor allem wie hochwertig und dauerhaft diese sind. Auch die Einhaltung von Sozial- und tariflichen Standards werden bewertet und wirken sich auf die Förderung aus.

Basisfördersatz und Zuschlagssystem

In der Praxis setzt sich der Zuschuss aus einem Basisfördersatz (zwischen 5 bis 35 Prozent je nach Unternehmensgröße und Standort) und einem Zuschlagssystem zusammen. Den bisherigen Höchstfördersatz können Unternehmen nach wie vor erreichen. 
Grundsätzlich werden zukünftig Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen gefördert, die mit der Neuschaffung von Dauerarbeitsplätzen einhergehen. Eine Sicherung von Arbeitsplätzen reicht nicht aus, um förderfähig zu sein. 

Beratung – individuell und kostenfrei 

Unsere Berater stehen Ihnen kompetent und erfahren bei Fragen zur GRW-Unternehmensförderung zur Seite.
Informieren Sie sich über unsere kostenfreie Hotline 0800 56 007 57. Gern beraten wir Sie auch persönlich. Besuchen Sie uns im Förderberatungszentrum Magdeburg, in unserem Regionalbüro Halle oder bei unseren Beratungssprechtagen "IB regional - Wir für Sie vor Ort" in Dessau-Roßlau, Merseburg, Staßfurt, Halberstadt sowie Stendal. Vereinbaren Sie einen Termin direkt bei unseren Partnern vor Ort oder über die kostenfreie Hotline.

Die wichtigsten Neuregelungen auf einem Blick finden Sie unter http://www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/investieren/grw-unternehmensfoerderung.html 

Auch die Regelungen für die GRW Infrastrukturförderung wurden geändert. Der Regelfördersatz für gewerblichen Infrastrukturmaßnahmen beträgt jetzt 60 %, in Ausnahmefällen bei besonderem Landesinteresse 80 %. Regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement werden nicht mehr gefördert.

Einen Überblick über alle wichtigen Änderungen bei der GRW-Infrastrukturförderung finden Sie unter http://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-kunden/investieren-ausgleichen/grw-infrastrukturfoerderung.html

Weitere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten finden Sie unter http://www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/investieren.html

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